Wenn du chronisch krank, schwanger, in psychischer Behandlung oder betreuungspflichtig bist, hast du Anspruch auf Nachteilsausgleich nach
Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Typische Erleichterungen:
Verlängerte Bearbeitungszeit
Alternativprüfungsform (z. B. Hausarbeit statt Klausur)
Zeitliche Flexibilität bei Präsenzpflicht
Wichtig: Der Antrag muss gut begründet und belegt sein (z. B. ärztliches Attest, Psycholog:innenschreiben).
Praxisbeispiel: Eine Lehramtsstudentin mit ADHS bekommt 25 % mehr Zeit bei Prüfungen. Die Uni lehnt dies zunächst ab. Nach Vorlage eines fachärztlichen Attests wird ihr Antrag doch genehmigt, inklusive Nachholmöglichkeit für versäumte Vorlesungen.